Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Vertragsbedingungen für das Ausleihen von Kostümen

 

 

 

 



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"Manufaktur für Mode - Design & Handwerk"

Kostüm- Verleih Günther - Kostüme für alle Gelegenheiten (auch maßgeschneidert) & Manufaktur für Mode - Schneidermeisterin Christine Drabant (geb. Christine Günther), Helga Günther und Fridolin Günther, Tel. 06400-200303

 

1. Leihgebühr

Die Leihgebühr richtet sich nach Ausleihdauer, Qualität und Zubehör des jeweiligen Kostüms.

Werden Kostüme im Vorfeld zur Auswahl bereitgestellt, wird eine entsprechende Servicegebühr berechnet,
die bei Zustandekommen eines Mietvertrages mit der Leihgebühr verrechnet wird.

 

 

2. Reservierung und Anzahlung

Bei der Reservierung füllt der Mieter einen Mietvertrag aus und leistet eine
Anzahlung von 5,- €/Kostüm.

Im Vertrag wird vermerkt, wann der Mieter das Kostüm abholt und zurückbringt.

Außerdem ist der Mieter verpflichtet, seine Personalien vollständig und richtig anzugeben.
Die Vorlage eines Lichtbildausweises wird verlangt, da die Ausweisnummer im Vertrag festgehalten wird.

Diese Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vertraulich behandelt und nicht an Dritte
weitergegeben.

 

Mit der Unterschrift des Mieters auf dem Mietvertrag erkennt er die Vertragsbedingungen an.

 

 

3. Stornierung

Bei Stornierung des Auftrages wird die geleistete Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten.
Der Anspruch auf Rückerstattung verfällt bei Nichterfüllung des Vertrages.

 

Wird ein Kostüm ausgeliehen und nicht gebraucht, ist eine Rückerstattung der Leihgebühr nicht möglich.

 

 

4. Abholtermin

Beim Abholtermin zahlt der Mieter den Restbetrag der Ausleihgebühr.

 

 

5. Transport und Pflege

Kostüme und Zubehör sind sorgfältig zu behandeln.
Das Aufbügeln der Kostüme ist mit sachgemäßer Sorgfalt erlaubt.

 

Bitte beachten Sie:
Hüte/Federn müssen so transportiert werden, dass sie nicht zerdrückt/beschädigt werden.

Außerdem muss der Mieter darauf achten, dass Hüte/Federn nicht in Kontakt mit Wasser kommen,
sowie nur bei trockener Witterung im Freien eingesetzt werden, da Federn abfärben können und
Hüte durch Feuchtigkeit ihre Form verlieren.

Wird eine Kopfbedeckung durch nichtsachgerechte Pflege oder falschen Transport beschädigt,
muss der volle Wertersatz geleistet werden.


Hinweis: Hüte bitte immer oben im Karton/Tüte transportieren und nichts darauf legen!

 

 

6. Änderungen

Änderungen an einem Kostüm dürfen nur in Absprache mit dem Vermieter und auch dann
nur mit sachgemäßer Sorgfalt vorgenommen werden.

 

 

7. Rückgabe

Die Rückgabe soll zum vereinbarten Termin erfolgen.

 

Wird der Rückgabetermin bei einem bereits anderweitig vorbestellten Kostüm jedoch überschritten,
und entsteht dem Vermieter dadurch ein geldwerter Ausfall, so ist der Vermieter berechtigt,
diesen Verlust dem Mieter in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

 

Andernfalls berechnet der Vermieter für jeden weiteren Kalendertag der verspäteten Rückgabe 2,50 €/Kostüm.

 

 

8. Reinigung, eventuelle Schäden oder Verlust

Die Reinigung übernimmt der Vermieter, und ist in der Leihgebühr enthalten.

 

Bei grober Verunreinigung muss der Mieter die Kosten für eine Spezialreinigung tragen.

Entstandene Schäden sind spätestens bei der Rückgabe zu melden.

Für Beschädigungen und Reparaturen muss der Mieter aufkommen.

Die Reparaturkosten richten sich nach dem Material und dem Arbeitsaufwand.

Bei Verlust eines Kostüms/Zubehörs muss der Mieter den vollen Wertersatz leisten.

 

 

Stand Oktober 2010